Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen
Die Sonne ist der gewaltigste Energiespender unserer Erde.
Diese Energie zu nutzen ist das Ziel von Photovoltaik-Anlagen.
Für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage sprechen ökologische
und ökonomische Gründe.
Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ergeben sich
für Sie und die Umwelt folgende Vorteile:
- Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen
Energieversorgung und tragen dazu bei, dass sich der
CO2-Ausstoß und dadurch der Treibhauseffekt verringern.
- Sie werden unabhängiger von steigenden Energiepreisen und
fossilen Energieträgern.
- Sie erzeugen emissions- und lärmfrei Strom.
- Sie haben Anspruch auf verschiedene Förderungen.
Überschuss-Einspeisung - was ist zu tun?
Der erzeugte Strom wird in erster Linie für Ihren
Eigenbedarf verbraucht. Der überschüssig erzeugte Strom wird in
das Stromnetz eingespeist. Über ein eigenes Zählwerk erfolgt
die Vergütung der eingespeisten Energie. Es erfolgt eine
Messentgelt-Verrechnung nach Art der Messung.
Folgende Schritte sind zu beachten:
- Sie lassen sich vom Anlagen-Anbieter ein Angebot für eine
Photovoltaik-Anlage legen.
- Im nächsten Schritt setzen Sie oder der beauftragte
Unternehmer sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in
Verbindung, um die geplante Parallelbetriebsanlage anmelden
zu können. Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem
Netzbetreiber.
- Sie erhalten eine technische Erklärung und ein
Übernahmeschreiben vom örtlichen Netzbetreiber über das
Ergebnis der netztechnischen Prüfung so wie die erforderliche
Zählpunktbezeichnung für die geplante Photovoltaik-Anlage.
Diese ist für das Förderungsansuchen von Bedeutung.
- Vor Fertigstellung ist ein Einspeisevertrag zwischen
Ihnen und dem Stromhändler (z.B. ENAMO Ökostrom)
abzuschließen.
- Nach baulicher Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage
schickt der Anlagenerrichter bzw. das beauftragte
Elektrofachunternehmen eine Fertigstellungsanzeige sowie den
Einspeisevertrag an den Netzbetreiber.
- Es erfolgt die Abnahme der Photovoltaik-Anlage und
Inbetriebnahme. In Folge erhalten Sie den erforderlichen
Netzzugangsvertrag vom Netzbetreiber.
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Für die eingespeiste elektrische Energie vergütet
die ENAMO Ökostrom GmbH derzeit einen
Energiepreis von 7.84 Cent/kWh .
Voraussetzung ist, dass die Basisanlage von ENAMO
Ökostrom versorgt wird.
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Einspeisevergütung ENAMO Ökostrom
Für die eingespeiste elektrische Energie vergütet die ENAMO
Ökostrom GmbH derzeit einen Energiepreis von 7,84 Cent/kWh.
Voraussetzung ist, dass die Basisanlage von ENAMO Ökostrom
versorgt wird.
Ihr Weg zur Förderung mit ENAMO Ökostrom
Kontaktieren Sie uns! Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur
Ver fügung: Sie sind an Werktagen (Montag bis Freitag, 7:00 bis
19:00 Uhr) unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 81 8008
erreichbar.
Förderungen
Grundsätzlich ist in Österreich eine Förderung über den
Tarif oder in Form eines Investitionszuschusses geregelt. Es
kann jeweils nur eine Variante in Anspruch genommen werden.
ENAMO Ökostrom-Förderung: KLIEN-geförderte
Anlagen erhalten zusätzlich EUR 100,- pro Anlage; nicht
geförderte Anlagen EUR 100,- pro kWp (max. EUR 500,-).
Detaillierte Informationen über Landes- bzw.
Bundesförderungen sowie spezielle Förderprogramme erhalten Sie
unter folgenden Internet-Adressen:
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